Prominente werben für Geldanlagen, Versicherungen und Fonds. Was sind ihre Versprechen wert?

Roobäärt – Wer als Selfmade-Millionär durch die Privatsender irrlichtert, ist selbstverständlich auch ein gefragter Anlageexperte.
Immerhin stehen die Chancen wohl gut, dass die Zielkunden vom Luxus der Werbeikone auf den Anlageerfolg des beworbenen Produktes schließen.

Zu Recht? Vorbilder gibt es viele. Manfred Krug warb für die Telekom-Aktie, war aber damit nicht der erste Promi mit Pech bei der Partnerwahl. Bereits Ende der 60er Jahre warben Politiker für IOS Investors Overseas Services – so etwas wie die Mutter aller deutschen Strukturvertriebe.

Das Ergebnis ist bekannt – wer auf die Werbeaussagen vertraute, erlitt herbe Verluste bis hin zum Totalverlust.

Grund genug, dass sich der BGH –Bundesgerichtshof- mit der Frage zu befassen hatte, ob ein/e Prominente/r nicht haftet, wenn er/sie Werbung für Finanzprodukte macht, die Anlagern Verluste bringen. Das Ergebnis lässt aufhorchen. Der BGH hat entschieden, Az.:III ZR 103/10, dass nur Prominente mit Fachwissen in Geldanlagen für falsche Versprechen haftbar gemacht werden können. Wer keine Sachkunde hat, haftet nicht.

Wir dachten, dass Sie das erfahren sollten.

Alles hat auch eine gute Seite: der IOS-Skandal führte zu einem Alleinstellungsmerkmal im Investmentbereich in Deutschland und Österreich. Ihr angelegtes Geld ist „Sondervermögen“ und damit auch bei Insolvenz der Investmentgesellschaft oder Bank für Sie geschützt.

Damit zählen Investmentfonds zu den sichersten Anlagen – vorausgesetzt Sie haben die richtigen ausgewählt,
die auch positive Ergebnisse erzielen – aber dafür haben Sie ja uns.

Bis zum nächsten Mal Ihr Finanz- u. Versicherungsmakler Stuttgart
Consulting Stefan Rumpp

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