Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen…

… Drum nähme ich den Stock und Hut und tät das Reisen wählen. So schrieb es Matthias Claudius (1740-1815)
Reisen ist aber auch mit Herausforderungen und Risiken verbunden. Für wenige Euros kann man sich die aber vom Hals schaffen.

Die wichtigsten Versicherungen für Reisende im Überblick

Wir, die confin GmbH Versicherungsmakler aus Fellbach bei Stuttgart , haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen eines Versicherers zusammengestellt, den wir für einen geeigneten Anbieter in diesem Bereich halten. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir hier keinen Vergleich anbieten.

Allerdings wurden die Tarife von TravelSecure wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit dem Gütesiegel der Stiftung Warentest ausgezeichnet.

In der Finanztest-Ausgabe 1/2023 der Stiftung Warentest wurden 138 Tarife zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung untersucht.

Die Tests wurden in vier Kategorien durchgeführt:

  • Singles (Einzelpersonen)
  • Familien
  • Verträge für eine Reise
  • Jahresverträge

In allen vier Kategorien wurden die Tarife von TravelSecure mit der Note 1,5 SEHR GUT zum Testsieger gekürt.

In den Kategorien „Singles – Verträge für eine Reise“ und „Familien – Verträge für eine Reise“ war die Würzburger Versicherungs-AG darüber hinaus der einzige Anbieter, der die Note SEHR GUT erhielt.

Wir sind nicht immer einer Meinung mit Finanztest und äußern uns auch, wenn es etwas zu kritisieren gibt. Hier schließen wir uns aber der Einschätzung ausdrücklich an.

Es geht es darum, Ihnen einen geeigneten Versicherer für die Absicherung Ihrer Reiserisiken optional :

  • Auslandsreisekrankenversicherung

  • Notfall-Service – 24 Stunden Hotline

  • Reiserücktrittsversicherung bis 6000 Euro

  • Reiseabbruchversicherung

  • Reisegepäckversicherung bis 4000 Euro

zur Verfügung zu stellen. Sie können den Vertrag direkt online abschließen, wenn Sie auf den unten angezeigten Button klicken.
(Wir stützen uns hier ausdrücklich nicht auf eine objektive Marktuntersuchung, sondern bieten Ihnen gezielt einen Anbieter an. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass eine individuelle, persönliche Beratung hier aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Bitte benutzen Sie die Abschlussmöglichkeit nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Danke)

Tarifvarianten
  • Grundschutz:
  • Topschutz inkl. Urlaubsschutz (Urlaubsgarantie)
  • Reiseschutzbrief – Corona (gegen Mehrbeitrag versicherbar)
Übersicht der allgemeinen Leistungen und Hinweise

  • Grundschutz:
    – Reiserücktrittsversicherung
  • Topschutz inkl. Urlaubsschutz (Urlaubsgarantie)
    – Reiserücktrittsversicherung
    – Reiseabbruchversicherung
  • Selbstbehalt / Selbstbeteiligung : Mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • Reisearten: Pauschalreisen, Individualreisen, Last-Minute-Reisen, Wochend- und Kurztripps, Einzelreisen, Flugreisen, Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Schiffsreisen, Badereisen, Rundreisen, Skireisen, Städtereisen, Kreuzfahrten, Aktivreisen, Bildungsreisen uvm.
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Risikopersonen: Reiseteilnehmer, sowie ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.
  • Versicherungssumme: Bis maximal 15.000,00 Euro
  • Abschlussfristen: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag max. vier Tage nach Buchung abgeschlossen wird.

Leistungen:

Reiserücktrittsversicherung

  • Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die versicherte Reise aus folgenden versicherten Gründen nicht angetreten werden kann:
    • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
    • Verlust des Arbeitsplatzes
    • Schwangerschaft
    • Impfunverträglichkeit
    • Schaden am Eigentum
    • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
    • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
    • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
    • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
    • Einreichung der Scheidungsklage
    • Gerichtliche Ladung
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
    • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
    • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
    • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde, bis 100,00 Euro
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten
  • Erstattung von Visa-Gebühren bis 100,00 Euro je versicherter Person
Reiseabbruchversicherung

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise inkl. Urlaubsschutz bzw. Urlaubsgarantie

(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise leisten wir noch Entschädigung für gebucht und versicherte Reiseleistungen. Allerdings nur, sofern Sie diese aufgrund des Reiseabbruchs nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies gilt spätestens ab dem 9. Reisetag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)

Erstattung:

  • von zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
  • von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Reiseschutzbrief – Corona

Voraussetzung: Es muss eine Reiserücktrittsversicherung bestehen oder abgeschlossen werden

(Hinweis: Bitte im Online-Rechner des Versicherers den Reiseschutzbrief – Corona Basis/Premium – je nach Tarifumfang – auswählen)

Versicherte Ereignisse:

  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne

Abschlussfrist:

  • Der Reiseschutzbrief – Corona muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Reise weniger als 30 Tage (Last-Minute-Buchung) muss der Reiseschutzbrief – Corona am Tag der Buchung oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen werden.
  • Liegen zwischen dem Reisebeginn und dem Abschluss weniger als 30 Tage und haben Sie den Vertrag nicht am Buchungstag oder maximal 4 Tage nach Buchung abgeschlossen? Dann besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Was ist versichert?

Im Corona-Schutz-Reiserücktritt:

  • Reise kann nicht angetreten werden
  • Reise kann nicht rechtzeitig angetreten werden
  • Reise muss umgebucht werden

Im Corona-Schutz-Reiseabbruch:

  • Reise muss vorzeitig beendet werden
  • Reise muss verlängert werden

Welche Kosten werden übernommen?

Im Corona-Schutz-Reiserücktritt:

  • Stornokosten
  • Mehrkosten für die verspätete Anreise und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen
  • Kosten für die Umbuchung
  • Mehrkosten für den Zuschlag eines Einzelzimmers
  • Visa-Gebühren, bis maximal 100 Euro

Im Corona-Schutz-Reiseabbruch:

  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen
  • Kosten für die Nachreise, wenn die Reise unterbrochen werden musste
  • Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthalts
  • Zusätzliche Rückreisekosten

Zu welchen Produkten kann ich den Reiseschutzbrief-Corona abschließen?

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Jahresreisekarte
  • Camper-Sorglos-Paket

Hier gehts zum Onlinerechner mit direkter Abschlussmöglichkeit:

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