Lohnt sich ein Versicherungsmakler? Ja, denn er deckt Fehler auf und…

 

…korrigiert sie.

Durch den Einschluss der Leistungsdynamik* erhöht sich der Wert des Vertrages in diesem Fall um 606.113,61€.

Doch wie geht das?

Ein neuer Mandant hat uns seine Unterlagen, unter anderem eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung*1, zur Prüfung und künftigen Betreuung gegeben. Versicherungsschutz auf Zweckmäßigkeit und richtige Ausgestaltung zu prüfen, zu betreuen und ggf. anzupassen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Versicherungsmaklers. Beim Kontrollieren der Police (Versicherungsschein) ist uns sofort aufgefallen, dass keine Leistungsdynamik dokumentiert wurde. Ein Blick in den Antrag zeigte, dass die Leistungsdynamik beantragt worden war.
Was war passiert?

Der Fehler lag zunächst einmal beim ursprünglichen Vermittler. Er hatte den Vertrag in der Angebotssoftware des Versicherers berechnet und den vorausgefüllten Antrag, in dem auch der Beitrag ausgewiesen war, mit zu seinem Kunden genommen. Die Leistungsdynamik hatte er, im Nachhinein, handschriftlich auf dem Antrag eingefügt. Dadurch wurde der neue Beitrag, der sich durch den Einschluss der Leistungsdynamik ergeben hätte, nicht berücksichtigt. Der Versicherer hätte diesem falschen Antrag widersprechen, oder den Versicherungsnehmer nach §5 VVG auf eine Abweichung hinweisen müssen. Der Versicherer hat dies aber in diesem Fall nicht gemacht, sondern einfach ohne Leistungsdynamik, also abweichend vom gestellten Antrag, policiert.

Auf den Fehler angesprochen, stellte sich der Versicherer zunächst stur. Für einen nachträglichen Einschluss wäre monatlich € 14,08 Mehrbeitrag zu zahlen. Es folgte der Weg durch die Instanzen des Versicherers. Die Rechtslage ist eindeutig und die Kenntnis derselben führte letztlich auch zum Ergebnis:

Die Leistungsdynamik von 3% wurde ohne eine Beitragserhöhung eingeschlossen. In 38 Jahren eine Beitragsersparnis von 6420,48€. Dieses Geld kann unser Mandant, durch unsere Hilfe, anderweitig verwenden. Die Leistungsdynamik ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Das wird erst richtig deutlich, wenn man ausrechnet wie hoch die Kaufkraft der heute vereinbarten BU-Rente, ohne Anpassung, in 38 Jahren wäre. Die aktuelle BU-Rente liegt bei 1.621€. Die Kaufkraft würde bei angenommen 3% jährlicher Inflation auf 527€ im letzten Jahr sinken. Mit Leistungsdynamik würden dagegen die erforderlichen 4.984 € Monatsrente erreicht. Würde heute der BU-Fall eintreten, würde sich die jetzt erwirkte Rentenanpassung im Leistungsfall auf über 600.000€ summieren.

Die meisten Verträge die wir auf den Tisch bekomme haben übrigens überhaupt keine Leistungsdynamik, nicht zu verwechseln mit der Dynamik VOR dem Eintritt des Versicherungsfalles, eingeschlossen. Wie die Zahlen oben zeigen ein gravierender Mangel.

Wann sprechen wir über Ihren Vertrag?
Rufen Sie einfach an oder senden Sie eine Mail.
Ihr Finanz- u. Versicherungsmakler Stuttgart Consulting Stefan Rumpp

* Im Leistungsfall (bei Renteneintritt) erhöht sich die Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. → Ausgleich der Inflation

*1 Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert das Einkommen ab, wenn die versicherte Person den aktuellen Beruf aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert