Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter

Der Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz (§29 ARB)

Dieser Teil der Rechtsschutzversicherung wird häufig auch als Vermieterrechtsschutz, Mieterrechtsschutz oder Eigentümerrechtsschutz bezeichnet. Alle diese Namen können unter dem Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz zusammengefasst werden. Der Unterschied liegt lediglich darin, welcher genannten Partei man zugeordnet werden kann.

Als Vermieter möchte man hauptsächlich die Interessen bei Streitigkeiten mit den Mietern verteidigen. Bei Mietern ist dies genau andersherum. Als Eigentümer einer Immobilie spielt zusätzlich vielleicht noch die Interessenwahrnehmung gegenüber der Gemeinde/Stadt und den Nachbarn eine Rolle.

Wie man dieser kurzen Zusammenfassung entnehmen kann, spielen viele Faktoren eine Rolle. Im Kern geht es aber immer darum, bei Streitigkeiten zum Haus- und/oder Grundstück rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Was erfahren Sie auf dieser Seite über den Vermieter-Rechtsschutz?

Auf dieser Seite haben wir ein paar grundlegende Themen zusammengestellt. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit direkt online ein Angebot bei uns anzufordern. Im unten verlinkten Formular sieht man bereits den Beitrag pro Wohneinheit.

Wir arbeiten im Bereich des Vermieter-Rechtsschutz für Wohneinheiten bereits seit Jahren mit einem von uns favorisierten Versicherer zusammen.

Beim Vermieter-Rechtsschutz handelt es sich um einen Teilbereich des Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz. Diese Seite behandelt ausschließlich den Haus- und Grundstücks-Rechtsschutz für Vermieter von Wohneinheiten.

Die Informationen auf dieser Seite und das zur Verfügung stellen einer Angebotsanforderungsmöglichkeit stellen keine Beratungsleistung dar. Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll ist der Vermieter-Rechtsschutz für alle Vermieter von Immobilien. Dies können Immobilien im Gesamten oder auch nur einzelnen Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus sein.

Wichtig ist jedoch, dass man immer alle einem selbst gehörenden Einheiten im Haus versichert. Man kann beispielsweise nicht nur das OG versichern und das EG nicht. Die Versicherer möchten dies nicht, da sie ansonsten nur die schlechteren Risiken erhalten. Im Fachjargon nennt sich dies „negative Risikoselektion“. Zusätzlich hat man das Problem, dass Streitigkeiten z. B. mit der Gemeinde oder dem Gasversorger selten nur einer Wohnung zugewiesen werden können.

Wenn man selbst im Objekt wohnt, bestehen die Versicherer in der Regel darauf, dass auch die eigene Wohnung versichert wird. Dies ist meist, sofern nicht bereits sowieso im eigenen Privat-Rechtsschutz enthalten, zu einem sehr günstigen Zusatzbeitrag möglich.

Wenn die zu versichernden Einheiten in verschiedenen Häuser an unterschiedlichen Adressen sind, können einzelne Wohnungen versichert werden. Man muss nicht alle im Besitz befindlichen Immobilien versichern.

Mögliche Leistungen des Vermieter-Rechtsschutz

  • Ein Mieter zahlt seine Miete nicht mehr oder mindert diese aus unberechtigten Gründen. Sie möchten mit einem Anwalt dagegen vorgehen.
  • Erforderliche Schönheitsreparaturen wurden nicht fachgerecht durchgeführt.
  • Die jährliche Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnung wird vom Mieter nicht akzeptiert.
  • Es kommt z. B. zu Streit wegen Modernisierungsmaßnahmen, bei einer berechtigten Kündigung oder bezüglich der Kaution.
  • Die Wohnung muss zwangsgeräumt werden.

Eine grobe Erstberatungen zu den oben genannten Punkten ist unter der telefonischen Hotline des Versicherers in der Regel kostenlos möglich.

Welche Kosten übernimmt der Rechtsschutversicherer?

Falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, übernimmt der Versicherer (mit Ausnahme des Selbstbehalts) beispielsweise:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Gutachterkosten und Zeugenentschädigungen
  • Kosten der Mediation für eine außergerichtliche Streitschlichtung
  • Kosten für die telefonische Beratung durch unabhängige Rechtsanwälte

Die Rechtsfälle nehmen zu und die Anwaltskosten steigen. Sie können mit dem Vermieter-Rechtsschutz Kostenrisiken abdecken.

Über den nachfolgenden Button kommt man auf ein Online-Formular, mit dem man ein Angebot bei uns anfordern kann. Die Prämie pro Einheit wird dort ausgewiesen. Diese ist abhängig vom Bruttojahresmietwert.