Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung
Bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
Wer anderen einen Schaden verursacht, muss für diesen gerade stehen. Der Geschädigte hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der Schaden vom Verursacher in angemessener Höhe ersetzt wird.
Auszug aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB):
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Die Gefahr im täglichen Leben jemand anderen zu schädigen, kann man nicht ausschließen. Bei größeren Schäden können sehr hohe Schadenersatzforderungen auf einen zukommen. Man haftet für die Schäden in unbegrenzter Höhe.
Was erfahren Sie auf dieser Seite?
Auf dieser Seite haben wir ein paar grundlegende Themen zur Privathaftpflichtversicherung zusammengestellt. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit einen Vertrag direkt online bei einem unserer favorisierten Versicherer in diesem Bereich abzuschließen. Die Informationen auf dieser Seite und das zur Verfügung stellen einer Abschlussmöglichkeit stellen keine Beratungsleistung dar. Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.
Aufgaben einer Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst drei Hauptaufgaben:
- Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
- Wiedergutmachung des Schadens mit einem Geldbetrag, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind
- Die Abwehr von unberechtigten oder übertriebenen Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)
Grundsätzlich sind Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, im Versicherungsschutz enthalten. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung getragen. Ist die Forderung des Geschädigten berechtigt, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vertragsbedingungen.
Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mindestens 20 Mio. Euro gewählt werden. Höhere Summen sind natürlich besser. Laut Gesetz haftet man unbegrenzt. Man sollte also abwägen, ob der meist geringere jährliche Mehrbeitrag einer höheren Summe nicht doch gerechtfertigt ist. Zur Reduzierung des Beitrags empfiehlt es sich in der Regel eher eine geringe Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
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