Forderungsausfall

Die Forderungsausfallversicherung

Sie arbeiten und liefern auf Rechnung? Wie gehen Sie vor, wenn der Kunde nicht zahlt? Prüfen Sie im Vorfeld die Bonität Ihrer Abnehmer? Möchten Sie beide Risiken mit einer Lösung absichern?

Die Forderungsausfallversicherung (auch Warenkreditversicherung genannt) könnte Ihre Lösung sein. Nutzen Sie die automatisch eingeschlossene Bonitätsprüfung und lassen Sie sich von Experten bei der Durchsetzung von Forderungen unterstützen.

Was erfahren Sie auf dieser Seite?

Auf dieser Seite haben wir ein paar grundlegende Informationen zur Forderungsausfallversicherung zusammengestellt. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit einen Vertrag direkt online bei einem unserer favorisierten Versicherer in diesem Bereich (VHV) abzuschließen. Die Informationen auf dieser Seite und das zur Verfügung stellen einer Abschlussmöglichkeit stellen keine Beratungsleistung dar. Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.

Die Unterstützung für Ihr Forderungsmanangement

  • Ihr gewerblicher Neukunde bittet um ein Angebot. Die Angebotserstellung ist aufwendig und mit Kosten verbunden. Ihnen stellt sich deshalb die Frage, ob der Auftraggeber die Leistung auch bezahlen kann. Wie ist seine Bonität und sein Zahlungsverhalten? Die Unterstützung: Die Kreditexperten übernehmen die Prüfung und gewähren im optimalen Fall Versicherungsschutz für zukünftige Lieferungen und Leistungen. Zusätzlich überwachen die Experten die Bonität und das Zahlungsverhalten fortlaufend.
  • Die Rechnungen werden teilweise mit Verzögerung bezahlt. Die Kunden versuchen durch Mängeleinreden Teile der Rechnung nicht zu begleichen. Die Unterstützung: Der Einsatz von Mustertexten für Rechnungen und Mahnungen. Zusätzlich kann man auch darauf verweisen, dass man einen Versicherer für das Forderungsmanagement in der Hinterhand hat. Diese Kombination kann die Zahlungsmoral deutlich verbessern.
  • Ihr Kunde wird zahlungsunfähig oder teilt in der Vorstufe bereits mit, dass er Ihre berechtigte Rechnung für die erbrachten Leistungen laut Vertrag nicht bezahlen kann. Die Unterstützung: Der Versicherer ersetzt Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen 90 Prozent der versicherten Leistung Ihres Kunden. Die Mindestselbstbeteiligung muss beachtet werden.
  • Wenn Sie es wünschen, kann ein Einweisungstermin mit den Mitarbeitern aus dem Fachbereich vereinbart werden. In diesem erhalten Sie die Erläuterung zu den Abläufen, Hinweise zu den wenigen Obliegenheiten und Tipps. Hier erfahren Sie auch, wie man die Mustertexte sinnvoll einsetzen kann.
  • In Zukunft fragen Sie vor Lieferung und Leistung Ihrer privaten, gewerblichen oder öffentlichen Kunden mittels Onlineportal, per E-Mail oder ggf. auch telefonisch den Versicherungsschutz für Ihren Auftraggeber (Kunden) ab.
  • Für kleinteilige Inlandsforderungen bis insgesamt 5.000 EUR netto können Sie zur Vereinfachung den Vertragsbaustein „Blinddeckung“ einsetzen – und zwar unabhängig von der Auftragshöhe. Hier haben Sie automatisch und ohne zusätzliche Bonitätsprüfung bei der VHV Versicherungsschutz für berechtigte Forderungen, wenn Ihnen bei einem Neukunden keine oder keine negativen Informationen vorliegen oder wenn Sie bei Bestandskunden keine negativen Zahlungserfahrungen (berechtigte Rechnungen wurden immer innerhalb von zwei Monaten beglichen) gemacht haben (Achtung: Gilt nicht für den Onlinehandel).
  • Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) kann die VHV die Daten von Privatkunden und Personengesellschaften (insbesondere Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)) nur verarbeiten, wenn Ihre Kunden vorab darüber informiert werden. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Kunden das entsprechende Dokument zur Verfügung stellen. Das Dokument wird Ihnen im Portal zur Verfügung gestellt. Sofern Ihr Kunde bereits über die Informationen verfügt, ist keine erneute Information erforderlich.
  • Bezahlt Ihr Kunde seine Rechnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht, haben Sie die Möglichkeit, zwei Monate selbst zu mahnen oder zu erinnern. Bereitgestellte Mustertexte helfen hierbei.
  • Spätestens nach Ablauf der zwei Monate melden Sie dann die Überfälligkeit bei der VHV, entweder per E-Mail oder über das Onlineportal.
  • Danach übernehmen die Schadenabteilung der VHV und hält Sie über jeden weiteren Schritt informiert.
  • Im optimalen Fall bewirkt die Kontaktaufnahme der VHV eine Zahlung durch den säumigen Kunden. Die VHV berichtet, dass diesbezügliche Rückmeldungen, der eigenen Kunden, sehr positiv sind.
  • Wenn Ihr Kunde nicht zahlt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die VHV nach drei Monaten Versicherungsschutz und leistet 90 Prozent der versicherten Leistung und übernimmt den Regress. Verläuft dieser erfolgreich und die VHV erhält 100 Prozent der Forderung nebst Nebenforderungen, zahlt Sie Ihnen bei der Endabrechnung den Einbehalt aus.

Besonderer Hinweis für Bauunternehmen: Als Bauunternehmen haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, auf der Grundlage eines eigens beauftragten Gutachtens eines unabhängigen von der IHK zugelassenen Sachverständigen eine Vorabentschädigung der bestrittenen Forderung in Höhe von bis zu 70 Prozent zur Vorfinanzierung der eigenen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Kunden zu beantragen.

  • Tipp der Experten: Als Orientierung sollten die gleichzeitig offenen Posten Ihrer größten Kunden dienen, beispielsweise ein bis zwei Rechnungen, die parallel im Umlauf sind und eine weitere Leistung, die Sie bereits erbringen, aber noch nicht abrechnen können.
  • Das Ergebnis sollte mit der Spalte 3 „maximaler Schutz je Abnehmer“ abgeglichen werden. Die Tabelle ist hier. (Falls der Link nicht mehr funktionieren sollte, hat die VHV eine Anpassung vorgenommen und wir konnten unsere Seite leider noch nicht aktualisieren. Nachfolgend ist die Informationsseite inklusive Rechner verlinkt. Auf dieser Seite sollte die korrekte Beitragsübersicht verfügbar sein.)

Um eine Einschätzung des Beitrags zu erhalten, haben wir weiter unten einen Link zu einer Informationsseite inklusive Rechner bereitgestellt. Selbstverständlich können Sie auch im Tarifrechner direkt den Beitrag berechnen.

  • Natürlich können Sie unabhängig von der obigen Empfehlung auch mit einer niedrigeren Variante zum Einstieg starten. Unterjährig ist eine Erhöhung jederzeit unter Anrechnung der bisherigen Beitragszahlung möglich. Ein Wechsel in eine niedrigere Variante ist immer nur zur Hauptfälligkeit 01.01. des Jahres möglich.
  • Wenn Sie in der Baubranche tätig sind, haben Sie die Möglichkeit Zusatzleistungen einzuschließen. Diese können der verlinkten Informationsseite inklusive Rechner entnommen werden.
  • Die Bonitätsprüfung sowie die laufende Überwachung Ihrer Kunden erfolgt durch die VHV Kreditexperten – mit Zugriff auf alle wichtigen Informationsquellen, wie zum Beispiel Creditreform, CRIF, weitere externe Informationsquellen sowie Jahresabschlüsse und Bestandsdaten.
  • Das Freiprüfungspaket ist die Anzahl an Bonitätsprüfungen und/oder an laufenden Überwachungen Ihrer Bestandskunden, die die VHV pro Jahr für Ihre Abnehmer ohne zusätzliche Kosten vornehmen kann.

Hinweise zum Vertragsbeginn und der Beitragszahlung:

  • Der Kalenderjahresbeitrag ist gegen SEPA-Mandatierung zu Vertragsbeginn zu entrichten. Bei einem unterjährigen Vertragsbeginn erfolgt für das laufende Kalenderjahr eine anteilige Beitragsberechnung auf die Laufzeitmonate (mindestens drei Monate).
  • Ablauftermin ist immer jeweils der 31.12.des laufenden Jahres, automatische Verlängerung ohne Kündigung bis zum 30.09. des Jahres. Antragseingang VHV ab dem 16.des laufenden Monats = frühester Vertragsbeginn der 01. des Folgemonats. Darüber hinaus ist der Ablauf der Vorversicherung zu beachten. Eine Parallelversicherung ist nicht möglich.

Die Leistungen der Forderungsausfallversicherung der VHV im Überblick

  • Forderungsmanagement

    Sie erhalten professionelle Unterstützung durch Kreditexperten.

  • Bonitätsprüfung und Überwachung

    Die Bonität Ihrer Neukunden wird geprüft. Bei Gewerbekunden in der Regel noch vor der Angebotsabgabe. Während der Zusammenarbeit werden die Kunden weiterhin im Auge behalten und Sie bei etwaiger Verschlechterung informiert.

  • Schutz gegen Zahlungsausfälle

    Versicherungsschutz gegen Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) für berechtigte Forderungen.

  • Vereinfachter Versicherungsschutz

    Für kleinteilige Inlandsforderungen bis 5.000 Euro gilt der vereinfachte Versicherungsschutz: Ihr Kunde ist automatisch versichert, wenn Ihnen keine negativen Informationen vorliegen.

  • Bereitstellung von Mustertexten

    Einsatzmöglichkeiten von Mustertexten auf Rechnungen und Mahnungen zur Verbesserung der Zahlungsmoral.

  • Zusatzleistungen für die Baubranche

    Deckungserweiterung um wichtige Spezialbausteine, z. B. die Vorabentschädigung für bestrittene Forderungen oder die Absicherung von Vorauszahlungen.

Über den nachfolgenden Link kommt man direkt auf den Online-Rechner der VHV inklusive einer Abschlussmöglichkeit.

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