„Ein Leben ohne Feste…

ist wie eine lange Wanderung ohne Einkehr.“

Dies bekundete bereits der griechischer Naturphilosoph Demokrit (460 – 370 v. Chr.). Auch in der heutigen Zeit ist diese Aussage so gültig wie eh und je.

Planen und Durchführen von Veranstaltungen sind jedoch mit hohem Aufwand und einigen Risiken für den Veranstalter verbunden. Vor vielen Risiken kann man sich mit einer Veranstaltungsversicherung schützen.

Was erfahren Sie auf dieser Seite zur Veranstaltungsversicherung?

Auf dieser Seite haben wir ein paar grundlegende Themen zur Veranstaltungsversicherung zusammengestellt. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit einen Vertrag direkt online bei einem unserer favorisierten Versicherer in diesem Bereich abzuschließen. Wir weisen darauf hin, dass wir auf dieser Seite keinen Vergleich anbieten. Die Informationen auf dieser Seite und das zur Verfügung stellen einer Abschlussmöglichkeit stellen keine Beratungsleistung dar. Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.

Grundsätzlich lassen sich die Risiken als Veranstalter in die folgenden drei Kategorien aufteilen:

Veranstaltungshaftpflicht

Kommt es bei einer Veranstaltung (bzw. bei Auf- oder Abbau) zu einem Sachschaden oder zu einem Personenschaden, so haftet der Veranstalter dafür.

Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung hat zwei Funktionen: Im Rahmen der Versicherungssumme deckt sie zum einen den entstandenen finanziellen Schaden verschuldungsabhängig ab und wehrt zum anderen unberechtigte Ansprüche ab.

Mitversichert gelten im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht insbesondere Ansprüche aus:

  • der Nutzung und dem Auf und Abbau von für die Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung
  • der Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kräne oder Feldbahnen zur Beförderung von Sachen
  • Werbeveranstaltungen oder dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparente, Leuchtröhren, Werbetafeln etc.)

Veranstaltungsequipment

Für die Durchführung einer Veranstaltung wird diverse Ausstattung benötigt: Zelte, Bühnen, Sanitärcontainer, Licht und Ton, Video, Cateringtechnik, Absperrtechnik, usw.

Da diese Ausstattung zumeist angemietet ist, haftet der Mieter bzw. Veranstalter für Beschädigung und/oder Abhandenkommen aufgrund der Bestimmungen im Mietvertrag. Es handelt sich hier um eine verschuldensunabhängige vertragliche Haftung. Da die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nur die gesetzliche (also verschuldensabhängige) Haftung versichert, entsteht hier eine Deckungslücke für Schäden, die ohne Zutun des Veranstalters/Mieters an der Ausstattung entstehen.

Hier hilft ein spezielles Modul: die Veranstaltungsequipmentversicherung

Veranstaltungsausfall

Events sind kostenintensiv. Das beginnt schon mit den Vorbereitungen wie Raummiete, Plakatierung und Vorverkauf und reicht noch weit darüber hinaus. Die Veranstaltungsausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung abgebrochen oder verschoben werden muss bzw. ganz ausfällt.

Versichert ist der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer entsteht, wenn eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert werden muss.

Über den nachfolgenden Link kommt man direkt auf den Online-Rechner inklusive einer Abschlussmöglichkeit.

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