Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht handelt es sich um eine wichtige Versicherung für Hausbesitzer.

Der Haus- und Grundbesitzer einer Immobilie haftet in vielen Fällen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB) für Schäden, die anderen in Zusammenhang mit der Immobilie entstehen.

Da die Haftungsgrundlage auf „vermutetem Verschulden“ beruht, ist es für den Hausbesitzer vollkommen unerheblich, ob er den Schaden überhaupt zu verschulden hat. Dies kann z. B. bei herunterfallenden Dachziegeln eine Rolle spielen. In der Regel haben Haus- und Grundbesitzer die herunterfallenden Dachziegel nicht selbst verursacht, sondern beispielsweise ein Sturm. Dies ist aus den genannten Gründen für die Grundlage der Haftung allerdings unerheblich.

Zusätzlich besteht auch die Haftung aus der möglicherweise vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht. Dies spielt z. B. häufig bei Unfällen in Zusammenhang mit nicht geräumten Schnee eine Rolle.

Die Gefahr, dass die eigene Immobile jemand anderen schädigt, kann man nicht ausschließen. Bei größeren Schäden können sehr hohe Schadenersatzforderungen auf einen zukommen. Man haftet für die Schäden in unbegrenzter Höhe.

Was erfahren Sie auf dieser Seite über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Auf dieser Seite haben wir ein paar grundlegende Themen zusammengestellt. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit einen Vertrag direkt online bei einem unserer favorisierten Versicherer in diesem Bereich abzuschließen. Die Informationen auf dieser Seite und das zur Verfügung stellen einer Abschlussmöglichkeit stellen keine Beratungsleistung dar. Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Teilweise ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch bereits Bestandteil der Privathaftpflicht. Dies gilt aber in der Regel nur für selbstbewohnte Immobilien. Gerade bei Mehrfamilienhäusern ist dieser Versicherungsschutz deshalb trügerisch. Es ist in diesen Fällen dringend zu empfehlen trotzdem eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpficht abzuschließen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass es so einfacher ist die Prämie in den Nebenkostenabrechnungen transparent darzulegen.

Aufgaben einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haftpflicht umfasst hauptsächlich drei Aufgaben:

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Verpflichtung zum Schadenersatz besteht
  • Wiedergutmachung des Schadens mit einem Geldbetrag, sofern die Ansprüche gerechtfertigt sind
  • Die Abwehr von unberechtigten oder übertriebenen Schadenersatzansprüchen (passiver Rechtsschutz)

Grundsätzlich sind Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die Dritten entstehen, im Versicherungsschutz enthalten. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung getragen. Bei einer berechtigten Forderung, leistet der Versicherer im Rahmen der Vertragsbedingungen.

Als Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollten mindestens 10 Mio. Euro gewählt werden. Höhere Summen sind allerdings zu empfehlen. Laut Gesetz haftet man unbegrenzt. Da der Mehrbeitrag für eine höhere Summe häufig verhältnismäßig niedrig ist, sollte abgewogen werden, ob dieser vielleicht doch gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich eher eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Zusätzliche sinnvolle Inhalte:

Sinnvolle zusätzliche Bausteine sind beispielsweise:

  1. Einschluss Bauarbeiten und Sanierungsmaßnahmen
  2. Betreiberhaftpflicht für die Photovoltaikanlage
  3. Gewässerschadenhaftpflicht für Öl- und Gastanks
  4. Einschluss von Allmählichkeits- und Abwasserschäden inkl. Rückstau des Straßenkanals
  5. Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Bei den Bauarbeiten und Sanierungsmaßnahmen sollte darauf geachtet werden, dass man diese Summe hoch genug wählt. Außerdem ist der Versicherungsumfang, wenn man die Bauarbeiten in Eigenleistung durchführt, häufig eingeschränkter und die Versicherungssumme niedriger. Dies sollte dringend vor Beginn der Baumaßnahme geklärt werden.

Gerade bei Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohnungseigentümern ist der 5. Punkt sehr wichtig. Wenn beispielsweise das Auto eines Wohnungseigentümers durch einen herunterfallenden Dachziegel beschädigt wird, ist dies kein normaler Haftungsfall. Da man selbst Teileigentümer des Hauses ist, beschädigt man mit einer eigenen Sache die eigene Sache. Hierbei handelt sich um einen Eigenschaden. Dies ist nur Bestandteil der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sofern dies gesondert vereinbart wurde.

Die oben genannten Punkte sind nur ein paar Beispiele.

Über den nachfolgenden Link kommt man direkt auf den Online-Rechner eines von uns favorisierten Versicherers inklusive einer Abschlussmöglichkeit. In den meisten Fällen ist der Beitrag bei der Berechnung nach Geschäfts- bzw. Wohneinheiten günstiger.

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