Verbraucherschutz? Qualitätsverbesserung in der Beratung? IDD auf Deutsch?

Das Bundeswirtschaftsministerium legte dieser Tage einen 45 Seiten starken Referenten-Entwurf zur Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie (IDD) in deutsches Recht vor. Eigentlich, so war der Plan, hätte die Umsetzung eins zu eins erfolgen sollen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen allerdings, dass Deutschland europäische Vorgaben  in aller Regel spät, dafür aber verschärft umsetzt. Nützt das dem Verbraucher, um dessen Schutz es eigentlich gehen soll?Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die IDD bis Februar 2018 in nationales Recht umsetzen. Die Zeit drängt also.

Ein Dauerthema ist und bleibt  die Vergütung von Versicherungsvermittlern und Versicherungsmaklern. Die staatlich alimentierten Verbraucherschutzzentralen und zahlreiche, selbsternannte Verbraucherschützer werden nicht müde zu behaupten, dass alles gut wäre, wenn nur endlich die Provisionen/Courtagen verboten würden. Der Kunde könnte dann bei jeder Beratung, anhand der an ihn gestellten Rechnung sofort sehen, was ihn die eben erhaltene Dienstleistung kostet. Honorar statt Provision/Courtage sei transparenter. Erhaltene Provisionen/Courtagen sollen an die Kunden ausgekehrt werden. Dem steht aber das Provisionsabgabeverbot entgegen. Unlängst gab es ein Urteil des OLG Köln in welchem bestätigt wurde, dass entgegen geltendem Recht die Abgabe von Provisionen an Kunden erlaubt sein soll.  Begründung: Das veraltete Provisionsabgabeverbot würde eh mit der Umsetzung der IDD in nationales Recht demnächst wegfallen.

Welch ein fataler Irrtum des OLG. Das Provisionsabgabeverbot hat es in den Referentenentwurf des BMWi geschafft (PDF). So heißt es im neuen § 48b VAG: „Versicherungs-Vermittlern ist es untersagt, Versicherungsnehmern, versicherten Personen oder Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen.“

Dr. Hans Georg Jenssen, VDVM, schreibt denn auch dazu: „Statt dem Vorbild Österreichs folgend den „Versicherungsmakler und -berater in Versicherungsangelegenheiten“ einzuführen, der sowohl für Courtage als auch für Honorar und sogar für eine Mischfinanzierung arbeiten darf, will die Bundesregierung bei der Umsetzung der IDD in deutsches Recht nun den Honorar-Versicherungsberater ins Gesetzbuch schreiben. Er soll den Versicherungsberater ablösen und auch Versicherungsverträge vermitteln dürfen.“  Warum österreichische Bürger bei vergleichbarem Recht und einer identischen IDD kein Problem mit unterschiedlichen Finanzierungsquellen eines Vermittlers – natürlich bei Transparenz – haben, die deutschen Bürger aber davor zu schützen sind, ist das Geheimnis dieser Bundesregierung, so Dr. Jenssen.

Anstelle von Transparenz und Durchblick treten also neue, bislang völlig unbekannte Berufsbezeichnungen. Die Vielfalt der Marktteilnehmer, deren Befugnisse und Vergütungssystematiken überfordert schon heute, wie man in den tägliche statt findenden Gesprächen mit Kunden fest stellen kann, jeden Laien. Dabei wäre die Lösung ganz simpel: die beiden Vertragsparteien, Kunde und Vermittler/Versicherungsmakler/Berater, besprechen vor Beginn der Geschäftsbeziehung die Art der Vergütung. Provision/Courtage, Honorar oder eine Mischfinanzierung könnten dann vereinbart und transparent umgesetzt werden. Allerdings hätten dann die Versicherer keine Einfluss mehr auf den Vermittler. Und da sei die Lobbyarbeit vor…

Da wir schon heute transparent über Kosten und auch Courtagen aufklären, sehen wir dem Verhandlungsergebnis der Verbraucher- und Branchenverbände, die jetzt bis zum 12. Dezember 2016 Zeit haben, zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, gelassen entgegen. Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember des Jahres vom Kabinett beschlossen werden. Damit könnte das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 abgeschlossen sein.

 

Es bleibt spannend und wir halten Sie informiert. Ihr Versicherungsmakler in Stuttgart.

 

 

 

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