Ihr Finanz- und Versicherungsmakler ist Pilot? Glückwunsch!

Wir Deutschen neigen zur Übertreibung. Ganz besonders, wenn es um gesetzliche Regelungen geht.

Bei bekannter Humorlosigkeit, sollten Sie jetzt weglesen…

Anfang 2005 wurde das Luftsicherheitsgesetz eingeführt. Die deutschen Politiker waren der Auffassung, dass nur durch die regelmäßige Überprüfung aller Piloten auf Zuverlässigkeit (ZÜP) Terroranschläge wirksam verhindert werden können. Dabei gibt bis heute keine gesetzliche Definition der Unzuverlässigkeit oder einen Katalog der Kriterien, weder im Luftsicherheitsgesetz noch in der VO. Die vielen Behörden haben völlig unterschiedliche Bewertungen. Für Piloten ist nicht vorhersehbar, welche Vorbelastungen zur Unzuverlässigkeit führen. In den Jahren 2005 bis 2008 wurden dann auch die so entdeckten Auffälligkeiten dokumentiert: sie lagen zwischen 0,197% und 0,338% der Piloten. Terrorist war übrigens bis heute kein einziger dabei.

Confin GmbH
Finanz- und Versicherungsmakler Stuttgart
Steinbeissstr. 14

70736 Fellbach
Telefon : 0711-5208909-0

Ganz aktuell hat jetzt aber das VG Düsselndorf wieder festgestellt, dass ein verurteilter Steuerhinterzieher, also z.B. auch jemand, wie der in Fussballkreisen bekannte Herr Uli Hoeneß, nicht geeignet sind eine Privatpilotenlizenz zu haben. Urteil des VG Düsseldorf bei juris.de

Da diese ZÜP regelmäßig durchgeführt wird können Sie also sicher sein, dass Ihr Finanz- und Versicherungsmakler, wenn er einen Pilotenschein hat, gesund und zuverlässig ist.

Ihr wichtiger Ansprechpartner beibt Ihnen damit also erhalten – bei allem Bürokratieirrsinn ist das doch mal eine gute Nachricht.

 

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