DrohnenVerordnung tritt in Kraft – Kenntnisnachweis ist ab 01.10.2017 Pflicht

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Mehr oder weniger unbemerkt hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung getragen, dass Drohnen immer beliebter werden. Damit steigt naturgemäß auch die Zahl der Zwischenfälle durch Abstürze, Kollisionen und Unfälle. Die neue Drohnenverordnung gilt bereits seit April diesen Jahres (2017). Ab 01.10.2017 ist nun auch der Kenntnisnachweis zwingend erforderlich:Die Drohnenverordnung regelt den Betrieb von Flugmodellen, zu denen auch die im Volksmund gerne als Drohnen bezeichneten Multicopter gehören. Sie  ist dazu gedacht, die gemeinsame Nutzung des Luftraums zu regeln und sensible Bereiche, in oder über denen nicht geflogen werden darf, zu schützen.

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Morgen, am 01.10.2017, endet eine Übergangsfrist. Ab morgen müssen Piloten von oben genannten Flugmodellen, den Kenntnisnachweis gemäß Luftverkehrsordnung § 21 e erbringen. Dies gilt für nichtgewerblich fliegende Flugmodellpiloten, soweit sie über keine gültige Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und ihr Modell zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegsgenehmigung fliegen soll.

 

Der Deutsche Aero Club e.V. (DAeC) hat eine eigene Internetseite zum Erwerb dieses Kenntnisnachweis eingerichtet. Die Adresse lautet:

https://www.kenntnisnachweis-modellflug.de/Home

Unter dem Punkt »Wissensvermittlung« finden Sie Infos zu Anwendungen und Navigation, Luftrecht und Luft Raumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Sie können sich dort auch direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden. Die Infos stehen auch im Test. Wer alle Haken richtig gesetzt hat, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 € und druckt sich den Kenntnisnachweis aus.

Allzeit sichere und unfallfreie Flüge wünscht Ihnen Ihr
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