Das Vermieter-Risiko

Die Immobilie – eine zusätzliche Einkommensquelle, aber auch ein zusätzliches Risiko

Eine Immobilie, als einer der Urtypen der Sachwertanlage, gehört zu den klassischen Formen der Vermögensbildung. Egal, ob man die Immobilie selbst bewohnt oder sie vermietet: sie bildet eine von Börsen- und Wechselkursen weitgehend unabhängige Kapitalanlage. Deshalb ist sie bei vielen fester Bestandteil der Altersvorsorge.

Bei vermieteten Immobilien sorgen die monatlichen Mieteinnahmen für einen einträglichen und stabilen Ertrag. Diese sollen zum Einen die „Betriebskosten“, wie beispielsweise Sanierungen und die Finanzierung, decken und zum Anderen eine stetige Rendite erwirtschaften.

Probleme für den Vermieter können auftreten, wenn es zu größeren Schäden kommt. Aus welchen Richtungen die Schäden kommen können und wie man sich gegen die meisten Risiken absichern kann, wird nachfolgend erläutert.

Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Unterhaltung der Immobilie stehen. Die Haftungsgrundlage hierfür ergibt sich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).  Es wird in der Regel auf eine Haftung „aus vermutetem Verschulden“ verwiesen.

Insbesondere, wenn Ihnen die Immobilie im Gesamten gehört, sollten Sie sich durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht absichern. Wenn Sie selbst im Objekt wohnen, kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bereits Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung sein. Dies sollte man allerdings dringend prüfen.

Wenn Ihnen nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört, sollte die Hausgemeinschaft zusammen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben. In der Regel hat man eine Hausverwaltung, die sich um diese Absicherung kümmert. Man sollte allerdings zumindest einmal bei der Hausverwaltung zum Umfang der Absicherung anfragen.

Mehr Informationen können Sie auf unserer separaten Informationsseite erfahren.

Schäden an einer vermieteten Immobilie sind immer ärgerlich. Reparaturmaßnahmen verursachen in der Regel nicht eingeplante Kosten und schmälern so den Ertrag aus der Vermietung. Viele Sachschäden lassen sich über eine Gebäudeversicherung absichern.

Wenn Ihnen nur eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört, dann sollte die Hausgemeinschaft zusammen eine Gebäudeversicherung haben. In der Regel kümmert sich in solchen Fällen eine Hausverwaltung um diese Absicherung. Man sollte jedoch zumindest einmal bei der Hausverwaltung zum Umfang der Absicherung anfragen.

Nähere Informationen zur Wohngebäudeversicherung können Sie unserer allgemeinen Kundenbroschüre entnehmen.

Sofern Sie eine Prüfung Ihrer Gebäudeversicherung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Für die Anfrage an uns haben wir ein separates Risikoerfassungsformular erstellt. Mit diesem können Sie uns die Daten zu Ihrem Objekt zukommen lassen. Wir melden uns anschließend so schnell wie möglich bei Ihnen. Das Formular wurde zwar im Zusammenhang mit einem neuen Immobilienerwerb erstellt. Es kann aber genauso für bereits im Besitz befindliche Immobilien genutzt werden.

Auch die Mieter können den Ertrag einer Immobilie schmälern. So können die Mieter die Zahlung der Miete verweigern und so einen Mietausfall verursachen. Zusätzlich können Mietnomaden auch Sachschäden an der Immobilie verursachen. Eine vorherige Bonitätsprüfung ist kein Garant dafür, dass die Mieter vielleicht in Zukunft nicht doch in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Man sollte als Vermieter darauf achten, dass die Mieter zumindest über eine Privathaftpflichtversicherung inklusive der Deckung von Mietsachschäden verfügen. Zusätzlich spielt das Thema Glasbruch auch immer eine Rolle. In der Regel sind Glasbruchschäden von der Privathaftpflichtversicherung nicht umfasst. Man kann deshalb zusätzlich auf eine Glasbruchversicherung bestehen. Die Glasbruchversicherung lässt sich heutzutage relativ kostengünstig in einer Hausratversicherung einschließen.

Den Mietausfall und die möglicherweise durch Mietnomaden verursachten Sachschäden lassen sich über eine sogenannte Mietnomadenversicherung abdecken. Auf unserer separaten Informationsseite können Sie sich hierzu näher informieren und auch einen Versicherungsantrag beim Versicherer Rhion einreichen.

Generell können Sie als Vermieter schnell in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden. Streit zu den Nebenkosten oder zu Renovierungsarbeiten sind nicht ungewöhnlich und nehmen immer mehr zu. Auch Mietminderungen oder gar Mietausfälle können hohe Kosten bei Anwälten oder Gerichten verursachen.

Hier kann eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter Abhilfe schaffen. Diese kommt nicht nur für die Kosten der Anwälte oder Gerichte auf, sondern übernimmt auch die hohen Kosten einer Zwangsräumung.

Auf unserer separaten Informationsseite können Sie sich zum Haus- und Grundstücksrechtsschutz für Vermieter näher informieren und ein Angebot bei uns anfordern. Auf der Erfassungsseite werden auch die Prämien ausgewiesen.

Was können wir Ihnen abschließend noch mit an die Hand geben?

Wie man den Informationen auf dieser Seite entnehmen kann, ist die Vermietung einer Immobilie mit einigen Risiken verbunden. Diese können grob unter dem Begriff „Vermieter-Risiko“ zusammengefasst werden. Diese Seite kann Ihnen als Informationsgrundlage dienen. Eine Beratung ersetzt die Seite jedoch nicht.

Sofern Sie eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden. Unsere Kontaktdaten können Sie unserer Homepage entnehmen. Sofern Sie ein kostenloses Erstgespräch wünschen, können Sie hier einen Termin buchen.